Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist es Ziel des Gesetzentwurfs zur Reform des SGBVIII, Kinder und Jugendliche in den Bereichen Beteiligung, Kinderschutz, Heimaufsicht sowie durch eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken.
Bisher sind die Übergänge von der stationären Jugendhilfe ins eigenständige Erwachsenenleben noch geprägt von Versorgungslücken und strukturellen Hürden, die Careleaver oft ohne ausreichend Hilfe meistern müssen. Es handelt sich bei ihnen um eine Gruppe, die sozial und materiell benachteiligt wird.
»Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung«
Wir freuen uns daher sehr, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen wichtige Forderungen und Bedürfnisse insbesondere auch von Careleavern berücksichtigt und die intensiven Bemühungen zahlreicher Careleaver-Initiativen und -organisationen Wirkung zeigen. Der Careleaver e.V. spricht von einem »wichtigen Schritt in die richtige Richtung«.
»Das oberste Ziel der stationären Jugendhilfe sollte es sein, die jungen Menschen zu einem Leben in – auch finanzieller – Unabhängigkeit zu befähigen. «
Gleichzeitig problematisiert der Careleaver e.V. anhand verschiedener Passagen eine defizitäre Ausrichtung, etwa beim Übergang zu anderen Sozialleistungsträgern. Auch bei den Hilfen für junge Volljährige greift diese Kritik. Der »Fokus auf eine defizitäre Persönlichkeitsentwicklung lässt außer Acht, dass auch eine schulische oder berufliche Ausbildung sowie ein Freiwilligendienst notwendige Kriterien für eine Hilfeleistung sein können.«
Das Bundesnetzwerk Care Leaver Initiativen weist darauf hin, dass an einigen Stellen Formulierungen und Wortwahl unzureichend sind und Risiken für die Gesetzesauslegung bergen: »Es besteht die Gefahr, dass aus der bisherigen objektiven Rechtsverpflichtung mit individuellem Leistungsanspruch eine sog. Kann-Leistung würde. Der Wortlaut allein ist hier nicht eindeutig, was für die Rechtsdurchsetzung eine erhebliche Gefahr bärge. Wir fordern an dieser Stelle eine Formulierung, die keine Fehlinterpretation zulässt! Unser Vorschlag lautet daher, „Ein junger Volljähriger muss Hilfe erhalten, …«.
Die Rückmeldungen zu den geplanten Änderungen sind durch verschiedene Organisationen in Stellungnahmen zusammengefasst worden.
Hier können Sie drei Stellungnahmen im Detail nachlesen:
Stellungnahme des Careleaver e. V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
„Rechte für Care Leaver stärken“ – Stellungnahme des Bundesnetzwerk Care Leaver Initiativen
Was lange währt, wird endlich gut – Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ