Seit Juni 2021 ist die lang diskutierte Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) verabschiedet und verkündet. Ein Schwerpunkt der Reform ist es, bessere Unterstützungsmöglichkeiten für Careleaver:innen[1] zu schaffen. Im Rahmen der Reform wurde mit dem § 41a ein neuer Paragraph geschaffen, der sicherstellen soll, dass auch nach Ende einer Hilfe zur Erziehung junge Volljährige weiterhin durch die Jugendhilfe beraten und unterstützt werden. Dafür sollen auch die Jugendämter Kontakt zu den jungen Menschen halten. In der Initiative Brückensteine Careleaver haben sich elf Careleaver-Projekte zusammengeschlossen. Gemeinsam haben die Beteiligten Überlegungen angestellt, wie diese Nachbetreuung konkret ausgestaltet werden könnte.